Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Arzneimitteln, Rezepturen, Rohstoffen, Laborgeräten, Dienstleistungen, medizinische Heil-und Hilfsmitteln durch die WMG Pharma GmbH, Im Hessenring 15 C, 64546 Mörfelden-Walldorf, an den Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die WMG Pharma GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Auch wenn WMG Pharma GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt kein Einverständnis vor.
  2. Vertragsschluss

    1. Alle Angebote der WMG Pharma GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
    2. Für die Rechtsbeziehung zwischen WMG Pharma GmbH und dem Kunden ist ausschließlich der Kaufvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen maßgebend. Dieser gibt alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von WMG Pharma GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.
    3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern sind die Mitarbeiter der WMG Pharma GmbH nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen.
    4. Ein Auftrag des Kunden wird von WMG Pharma GmbH nur angenommen, wenn er ausdrücklich bestätigt wurde. Ist eine Lieferung erfolgt, so genügt dies.
  3. Kunden Nachweis, Bestätigung Pflichten

    1. Der Kunde hat der WMG Pharma GmbH die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß § 1 Abs. 1 zu erteilen. 1 ApoG oder die Erlaubnis zum Betrieb einer Spitalapotheke nach § 14 Abs. 1 ApoG und ggf. die behördliche Genehmigung des Spitalpflege Vertrages nach 14 Abs. 1 Abs. 1 ApoG vorzulegen. 4, 5 ApoG und die Betäubungsmittel Nummern Mitteilung der Bundesopiumstelle per Fax oder E-Mail. Die WMG Pharma GmbH wird die Lieferung bis zum Eingang der Unterlagen verweigern.
    2. Der Kunde hat der WMG Pharma GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn die Zulassung widerrufen wurde oder abgelaufen ist.
  4. Preise und Zahlungsmodalitäten

    1. Verkaufspreise und evtl. entstehende Kosten werden zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen und Bedingungen berechnet.
    2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Nebenkosten, wie z.B. Versandkosten oder Kosten für besondere Schutzvorrichtungen, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen werden, gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung ist vom Besteller nur dann zu bezahlen, wenn sie ihm in Rechnung gestellt wird.
    3. Transportbehälter, Kühlboxen und sonstige Miet Verpackungen bleiben Eigentum der WMG Pharma GmbH. Sie sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Sie dürfen nur im Warenverkehr zwischen der WMG Pharma GmbH und dem Kunden verwendet werden.
  5. Bedingungen / Rechnungen

    1. Rechnungen werden immer nach jeder Lieferung erstellt. Der Kunde hat alle Rechnungen und Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich zu erheben. Andere Einwände sind unverzüglich zu erheben.
    2. Die WMG Pharma GmbH stellt dem Kunden die von ihr erbrachten Leistungen unter Ausweis der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei WMG Pharma GmbH. Leistet der Kunde bei Fälligkeit keine Zahlung, sind die ausstehenden Beträge ab dem Fälligkeitsdatum mit 3% p.a. zu verzinsen;
    3. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet, so werden alle Forderungen sofort fällig.
  6. Lieferung / Lieferzeit

    1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Versandart und Verpackung liegt im Ermessen der WMG Pharma GmbH.
    2. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder WMG Pharma GmbH noch andere Leistungen übernommen hat.
    3. Von der WMG Pharma GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
    4. WMG Pharma GmbH ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn
      • die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
      • die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist unddem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, WMG Pharma GmbH erklärt sich bereit, diese Kosten zu übernehmen).
    5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist WMG Pharma GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die Lieferung verzögert wird.
    6. Aufgrund unserer Zuverlässigkeit mit Lieferzustellung am nächsten Werktag entstehen für uns dementsprechend hohe Kosten, weshalb wir eine Lieferung frei Haus ab 01.11.2021 nur noch ab einem Bestellwert von 500 € Warenwert gewähren können.Sollten Sie unter diesem Bestellwert liegen werden wir Lieferkosten in Höhe von 16 € berechnen.
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen der WMG Pharma GmbH gegen den Kunden aus der Lieferbeziehung zwischen den Vertragspartnern.
    2. Die von WMG Pharma GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von WMG Pharma GmbH.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zur Verwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
    4. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die daraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der WMG Pharma GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die WMG Pharma GmbH ab.
    5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum der WMG Pharma GmbH hinweisen und diese benachrichtigen, um ihnen die Geltendmachung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
    6. WMG Pharma GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen insoweit freigeben, als ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände obliegt der WMG Pharma GmbH.
    7. Tritt WMG Pharma GmbH bei vertragswidrigem Verhalten vom Vertrag zurück, so ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  8. Gewährleistung

    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von WMG Pharma GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, die nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
    2. Die Liefergegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Hinsichtlich offensichtlicher Mängel gelten sie als vom Kunden genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung bei WMG Pharma GmbH eingeht. Hinsichtlich sonstiger Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Rüge der WMG Pharma GmbH nicht innerhalb von sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels bei ihr eingeht.
    3. Bei Sachmängeln der gelieferten Waren und Leistungen ist WMG Pharma GmbH zunächst verpflichtet und berechtigt, die Ware nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder zu ersetzen.
    4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von WMG Pharma GmbH, so kann der Kunde unter den in Ziffer 9 genannten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
    5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von WMG Pharma GmbH die Ware verändert oder durch Dritte verändern läßt und dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  9. Haftungsschäden

    1. Die Haftung der WMG Pharma GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Absatzes 9 beschränkt.
    2. WMG Pharma GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter oder Angestellten, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung, die Freiheit von Rechtsmängeln sowie solche Sachmängel, die die Funktionsfähigkeit oder die Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
    3. Soweit WMG Pharma GmbH gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WMG Pharma GmbH bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
    4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter und Angestellten der WMG Pharma GmbH.
    5. Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung der WMG Pharma GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  10. Sonstiges

    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mörfelden-Walldorf, soweit nichts anderes bestimmt ist.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der WMG Pharma GmbH und dem Kunden das Landgericht Darmstadt.
    3. Die Beziehungen zwischen der WMG Pharma GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    4. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
    5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass WMG Pharma GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten an Dritte (z.B. Versicherungen) weiterzugeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.