Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz - CanG) trat am 01.04.2024 in Kraft. Cannabis zu medizinischen Zwecken wird vom Betäubungsmittel zum einfachen verschreibungspflichtigen Arzneimittel.
Welche Vorteile ergeben sich aus den Änderungen durch das CanG für Sie?
Die Cannabispflanze enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen, die eine breite Palette pharmakologischer Effekte auf den menschlichen Körper ausüben. Mit über 100 verschiedenen Phytocannabinoiden wirkt Cannabis ähnlich wie körpereigene Endocannabinoide, indem es an die Cannabinoid-Rezeptoren des Endocannabinoid-Systems bindet und diese aktiviert. Aufgrund dieser Wirkungen finden Cannabinoide zunehmend Anwendung in der Behandlung verschiedener schwerer und chronischer Erkrankungen.
THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) ist das bekannteste Cannabinoid der Cannabispflanze. Neben seiner psychoaktiven Wirkung besitzt THC auch schmerzlindernde, entzündungshemmende und appetitanregende Eigenschaften. CBD (Cannabidiol) hingegen wird zur Behandlung von Epilepsie, Angststörungen und Schlafproblemen verwendet.
Störungen im Endocannabinoid-System (ECS) werden mit einer Vielzahl von Krankheiten in Verbindung gebracht, darunter chronische Schmerzen, Entzündungen, Angstzustände, Depressionen und sogar neurodegenerative Erkrankungen. Das wachsende Verständnis des ECS hat den Weg für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien geebnet, die speziell darauf abzielen, dieses System zu regulieren. Cannabinoide aus der Cannabispflanze, wie THC und CBD, interagieren ebenfalls mit den Rezeptoren des ECS und können dadurch therapeutische Wirkungen entfalten.
Der Abschlussbericht der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) belegt, dass seit dem Inkrafttreten des "Cannabis als Medizin"-Gesetzes im Jahr 2017 Cannabinoid-haltige Arzneimittel in Deutschland für die Behandlung zahlreicher Indikationen sowie zur Linderung von Symptomen und Erkrankungen eingesetzt wurden, darunter:

